Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis für Gästeführungen zwischen Auftraggeber und Gästeführer/OkoloGraf.
1. Vertragsschluss
Vertragspartner sind der Besteller und der Gästeführer/Okolograf. Nach einer schriftlichen, telefonischen oder elektronischen Anfrage erhält der Besteller nach Zustimmung des Gästeführers eine schriftliche Bestätigung seiner Anfrage mit den wesentlichen Vertragsinhalten, eine aktuelle Preisliste sowie diese Geschäftsbedingungen übersandt. Mit Rücksendung der vom Besteller unterschriebenen Bestätigung kommt der Vertag zwischen dem Besteller und dem Gästeführer zustande. Sofern der Besteller danach Änderungen oder Ergänzungen der vereinbarten Leistung wünscht, so hat er dies rechtzeitig mitzuteilen bzw. zu vereinbaren. In diesem Fall können Mehrkosten entstehen (siehe Preisliste).
2. Preise
Es gelten die Preise der zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Preisliste.
3. Zahlungsmodalitäten
Das Honorar für die Stadtführung ist spätestens am Ende der Führung in bar gegen Quittung an den Gästeführer zu entrichten. Bei Rechnungsstellung und bei Auslandsüberweisungen werden Zuschläge entsprechend der aktuellen Preisliste erhoben. Ist der Wohn- oder Geschäftssitz des Bestellers im Ausland, ist der Besteller auf Verlangen des Gästeführers verpflichtet, das Honorar spätestens sechs Kalendertage vor der Gästeführung auf das Konto des Gästeführers zu überweisen. Der Besteller hat dafür Sorge zu tragen, dass das Honorar vor Beginn der Gästeführung auf dem Konto eingeht.
Eintrittsgelder, Parkgebühren, Kosten des öffentlichen Nahverkehrs und andere für die Gruppe und den Gästeführer anfallende Kosten (z.B. Busanmietungen) sind im Gästeführerhonorar nicht enthalten und sind grundsätzlich bar vor Ort durch den Besteller zu bezahlen.
4. Teilnehmerzahl
Die maximale Teilnehmerzahl bei einer Fußführung beträgt 30 Personen. Bei speziellen Themenführungen kann sich die zulässige maximale Teilnehmerzahl verringern. Bei Überschreitung der Gruppengröße wird eine Lösung, die beide Parteien zufriedenstellt gesucht, es sind zusätzlichen Kosten nicht auszuschließen.
5. Verspätungen
Bei Verspätungen der Gäste wartet der Gästeführer 30 Minuten am vereinbarten Treffpunkt. Bei Verspätungen der Gäste besteht kein Anspruch auf Verlängerung der Führung oder Reduzierung des Preises. Vereinbaren Besteller und Gästeführer vor Ort eine Verlängerung der Führung, so erhöht sich das Honorar um den Preis je Verlängerungsstunde laut aktueller Preisliste. Verspätungen sind dem Gästeführer vom Besteller unter dessen Mobilfunknummer schnellstmöglich mitzuteilen.
6. Stornierung
Eine kostenlose Stornierung ist beim Vermittler bis sieben Kalendertage vor dem Tag der Führung möglich. Wird eine bestellte Gästeführung nicht in Anspruch genommen, ohne dass mindestens sieben Kalendertage vorher eine schriftliche Abbestellung erfolgte, sind 70 Prozent des Gästeführerhonorars zu zahlen. Bei Absage am Tag der Führung oder Nichterscheinen wird das gesamte Honorar fällig.
7. Sorgfaltspflichten des Bestellers und Gastes
Die Teilnahme an den Führungen erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Die Gäste sind insbesondere für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlich. Bei der Teilnahme Minderjähriger wird keine Aufsichtspflicht übernommen. Diese verbleibt bei den Eltern, den gesetzlichen Vertretern oder den Begleitpersonen.
Bei Stadtrundfahrten, bei denen die Gruppe mit eigenem Bus anreist, ist vom Besteller dafür Sorge zu tragen, dass ein Sitzplatz mit Anschnallmöglichkeit sowie ein Mikrofon für den Gästeführer vorhanden sind und dem Busfahrer genügend Lenkzeit für die Durchführung der Stadtrundfahrt zur Verfügung steht. Ist keine Anschnallmöglichkeit vorhanden, ist der Gästeführer berechtigt, die Durchführung der Stadtrundfahrt zu verweigern. Unabhängig davon bleibt sein Honoraranspruch bestehen.
8. Haftung des Gästeführers
Der Gästeführer haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch ihn selbst oder seinem Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Gästeführers oder einer fahrlässigen Pflichtverletzung seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Gästeführers beruhen.
9. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis des Bestellers und des Gästeführers findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung, es sei denn, dass vorrangig und zwingend internationale oder europäische Vorschriften anzuwenden sind.
Ist der Besteller Kaufmann, Unternehmer oder eine juristische Person, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen des Gästeführers der Wohnsitz des Gästeführers.
10. Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vertragsbedingungen zur Folge. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten in diesem Fall die gesetzlichen Vorschriften.




